1. Mit Verfügung vom 28. Dezember 2022 hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung gegen B.________ eingestellt. Dagegen hat A.________ Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich erhoben, welches ihm mit Verfügung vom 7. Februar 2023 eine Frist von 30 Tagen ansetzte zur Bezahlung einer Prozesskaution von Fr. 2'000.-, unter der Androhung, bei Säumnis auf die Beschwerde nicht einzutreten. Mit Eingabe vom 5. März 2023 erhebt A.________ Beschwerde gegen diese Verfügung an das Bundesgericht und beantragt die unentgeltliche Rechtspflege. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.