C. Gegen den Entscheid der Anklagekammer vom 25. Januar 2023 gelangte der Beschuldigte mit Beschwerde vom 26. Februar (Postaufgabe: 27. Februar) 2023 an das Bundesgericht. Er beantragt zur Hauptsache die Aufhebung des angefochtenen Entscheides. Mit Verfügung vom 7. März 2023 forderte das Bundesgericht den Beschwerdeführer auf, bis am 20. März 2023 einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 1'000.-- zu leisten. Am 13. März 2023 übermittelte die Anklagekammer dem Bundesgericht die vorinstanzlichen Akten. Eine Stellungnahme zur Beschwerde reichte die Vorinstanz nicht ein. Das Aktenübermittlungsschreiben vom 13. März 2023 wurde dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt.