Am 22. November 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass die fraglichen Besuche unter Aufsicht stattzufinden hätten. Eine vom Beschuldigten am 2. Dezember 2022 dagegen erhobene Beschwerde wies die Anklagekammer des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 25. Januar 2023 ab, soweit sie darauf eintrat.