B. Die Staatsanwaltschaft bewilligte am 28. Oktober 2022 Haftbesuche für die Ehefrau und die Tochter des Beschuldigten, indem sie verfügte, dass die Besuche unter Aufsicht stattzufinden hätten. Am 10. November 2022 stellte der Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft den Antrag, seiner Ehefrau und seiner Tochter seien Haftbesuche von wöchentlich einer Stunde oder alle zwei Wochen zwei Stunden Dauer zu gestatten, ohne Trennscheibe und ohne Aufsicht. Am 22. November 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass die fraglichen Besuche unter Aufsicht stattzufinden hätten.