sowie die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht (6B_310/2022, 6B_311/2022). Er befindet sich seit dem 26. Januar 2018 in Haft und seit dem 29. August 2019 im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug. Am 21. Januar 2022 ersuchte A.________ die II. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich um Aufhebung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs und Weiterführung des vorzeitigen Strafvollzugs. Eventualiter ersuchte er um Genehmigung des vorzeitigen Strafvollzugs, soweit dieser noch nicht angeordnet worden ist.