Während die Staatsanwaltschaft Bischofszell dem Beschwerdeführer zahlreiche konkrete Tierquälereien zu Last legt, die jeweils spezifische Umstände, Zustände oder Vorfälle betreffen, geht es beim Vorwurf des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz und des Thurgauischen Tierschutzverbands gegen den Beschwerdegegner 2 im Verfahren der Staatsanwaltschaft Frauenfeld wie erwähnt abstrakter darum, dass dieser durch die ihm angelasteten Versäumnisse zu entsprechenden Vergehen beigetragen haben soll, unabhängig davon, zu welchen genau (vgl. vorne E. 4.3). Der Beschwerdeführer wiederum wirft dem Beschwerdegegner 2 im betreffenden Verfahren vor, die Hofräumung vom 7./8. August 2017 sei angesichts der