1. 1.1. Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Entscheid, mit dem die Abweisung eines Gesuchs um Vereinigung der Strafverfahren gegen mehrere beschuldigte Personen geschützt worden ist. Damit liegt ein Entscheid in einer Strafsache gemäss Art. 78 Abs. 1 BGG vor, der von einer zulässigen Vorinstanz nach Art. 80 BGG stammt. 1.2. Der angefochtene Entscheid schliesst das Strafverfahren nicht ab. Es handelt sich um einen selbstständig eröffneten Zwischenentscheid, der nur unter den Voraussetzungen von Art. 92 oder 93 BGG angefochten werden kann.