, seinerzeit Kantonstierarzt und Leiter des Veterinäramts des Kantons Thurgau, sowie B.________ und D.________, (jedenfalls) damals Mitarbeiter dieses Amts. Das hauptsächliche Verfahren gegen den Erstgenannten (von der Vorinstanz als "Leitverfahren" bezeichnet) läuft unter der Nummer SUV_F.2017.986. Die Strafuntersuchung geht zurück auf Strafanzeigen, die der Verein gegen Tierfabriken Schweiz sowie der Thurgauische Tierschutzverband im Anschluss an die erwähnte Hofräumung eingereicht hatten und in denen C.________ des Amtsmissbrauchs zugunsten von A.________ bzw. der Gehilfenschaft zur Tierquälerei beschuldigt wird.