Die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführerinnen sind allerdings auch nach erfolgter Anklageerhebung und im Hauptverfahren vor der SK BstGer offenbar nicht prozessual aktiv geworden. Wie die Vorinstanz feststellt, hat die Verfahrensleitung der BerK BstGer den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen am 25. Januar 2021 telefonisch angefragt, ob er die beiden Gesellschaften noch vertrete. Wenn Drittbetroffene konkrete prozessuale Anträge stellen wollen, etwa betreffend Kontensperren und sie betreffende Beschlagnahmen, Einziehungen oder staatliche Ersatzforderungen, reicht es nicht, bloss Anwaltsvollmachten einzureichen.