E. Am 19. bzw. 20. Oktober 2020 reichten die Beschuldigten je ihre Berufungserklärungen gegen das Strafurteil vom 26. Juni 2020 der SK BstGer ein. Die BA erklärte am 25. November 2020 (teilweise) die Anschlussberufung. Auf telefonische Anfrage vom 25. Januar 2021 der Verfahrensleitung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes (BerK BstGer) hin, teilte der Anwalt der beiden Gesellschaften der BerK BstGer mit, dass er seine Mandantschaft nach wie vor rechtlich vertrete.