auf einem zweiten Konto der Belize-Gesellschaft wurde ein Betrag als weiteres (Teil-) Haftungssubstrat für die Ersatzforderung herangezogen (Ziff. 3), und auf einem zweiten Konto der Panama-Gesellschaft wurde ebenfalls ein Betrag als weiteres (Teil-) Haftungssubstrat für die Ersatzforderung herangezogen (Ziff. 4). Das schriftlich begründete Urteil der SK BstGer wurde am 28. September 2020 an die BA und die Verteidiger der beiden Beschuldigten versendet.