Wie dem vorinstanzlichen Entscheid entnommen werden kann, wurde seit der Anklageerhebung am 25. Juli 2019 bereits mehrfach zur Hauptverhandlung vorgeladen. Zuletzt war eine solche auf den 24. November 2021 bzw. 1. Dezember 2021 angesetzt und in der Folge aufgrund des noch hängigen Ausstandsverfahrens gegen die zuständigen Bezirksrichter abgesagt worden. Das Bezirksgericht scheint somit grundsätzlich gewillt, die Sache voranzutreiben. Wenn die Vorinstanz die Auffassung vertrat, mit dem hängigen Ausstandsverfahren habe ein konkreter, gewichtiger und für ein Zuwarten der Ansetzung der Hauptverhandlung sprechender prozessökonomischer Grund vorgelegen, ist dies nicht zu beanstanden.