C. A.________ ersuchte den Präsidenten des Bezirksgerichts mit Eingabe vom 15. Oktober 2020 um Zustellung der Aktenverzeichnisse der Strafuntersuchung oder, falls keine tauglichen Aktenverzeichnisse vorhanden sein sollten, um Anweisung an die Staatsanwaltschaft, solche zu erstellen. Der Präsident des Bezirksgerichts forderte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 15. Januar 2021 auf, betreffend das Verfahren ST.2015.42 ein rechtsgenügliches "Hauptverzeichnis" zu erstellen. Die Staatsanwaltschaft reichte mit Eingabe vom 20. Januar 2021 "Inhaltsverzeichnisse aller Verfahrensordner" des Verfahrens KSTA ST.2015.42 "noch einmal in ausgedruckter Form"