Am 18. März 2020 erhob die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht gegen B.________ eine Zusatzanklage (KSTA ST.2015.42) wegen mehrfachen betrügerischen Konkurses, Pfändungsbetrugs und mehrfacher Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte (anfängliche Nr. ST.2020.69). Mit Verfügung vom 8. Juni 2020 überwies der Präsident des Bezirksgerichts, Daniel Peyer, die auf dem Strafbefehl beruhende Anklage an das Bezirksgericht als Gesamtgericht und vereinigte dieses Verfahren mit den beiden anderen (Anklage vom 25. Juli 2019 [ST.2019.173] und Zusatzanklage vom 18. März 2020 [ST.2020.69]) unter der Nummer ST.2020.69.