A. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau erhob am 25. Juli 2019 Anklage beim Bezirksgericht Baden gegen B.________ wegen versuchten Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Veruntreuung, u.a. begangen zum Nachteil von A.________ (ST.2019.173). Mit Strafbefehl vom gleichen Tag verurteilte die Staatsanwaltschaft B.________ wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Dagegen erhob B.________ Einsprache. Am 13. August 2019 überwies die Staatsanwaltschaft die Sache dem Bezirksgericht zur Durchführung der Hauptverhandlung (KSTA ST.2016.82). Am 18. März 2020 erhob die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht gegen B.______