4. Dieses Urteil wird den Parteien, der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, dem Bezirksgericht Kulm, Präsidium, und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 3. Mai 2021 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Chaix Der Gerichtsschreiber: König