Prozessgeschichte des (noch nicht begründeten) Urteils vom 16. September 2020 ausgeführt, der amtliche Verteidiger habe eine Verurteilung des Beschwerdeführers zu einer Freiheitsstrafe von maximal 36 Monaten und die Anordnung einer Landesverweisung von maximal 15 Jahren wegen mehrfachen gewerbsmässigen, allenfalls bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG; SR 142.20) und Passfälschung beantragt.