Der amtliche Verteidiger bestreitet in seiner Vernehmlassung die geltend gemachten Pflichtverletzungen. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, das Präsidium des Bezirksgerichts Kulm und das Obergericht des Kantons Aargau verzichten auf Vernehmlassung. Der Beschwerdeführer hält mit Eingabe vom 16. April 2021 an den Ausführungen in seiner Beschwerde fest. Erwägungen: