D. Gegen diesen Entscheid gelangte A.________ mit Eingabe vom 5. März 2021 an das Bundesgericht. Er beantragt, unter Aufhebung des Entscheids sei die amtliche Verteidigung rückwirkend ab dem 22. September 2020 auf Rechtsanwalt Alexander Sami zu übertragen und eventualiter die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ferner ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltliche Verbeiständung unter Bestellung von Rechtsanwalt Alexander Sami als unentgeltlichen Rechtsvertreter. Der amtliche Verteidiger bestreitet in seiner Vernehmlassung die geltend gemachten Pflichtverletzungen.