A. Das Bezirksgericht Kulm sprach mit Urteil vom 16. September 2020 A.________, der durch Rechtsanwalt B.________ amtlich verteidigt wird, hinsichtlich der Vorwürfe des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs teilweise frei und teilweise schuldig. Zugleich wurde A.________ bezüglich des Vorwurfes der Fälschung von Ausweisen frei und wegen rechtswidriger Einreise sowie rechtswidrigen Aufenthalts schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht auferlegte ihm eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und verwies ihn für 15 Jahre des Landes. Am 22. September 2020 ersuchte A.______