1. Die Bundesanwaltschaft führte über mehrere Jahre eine Strafuntersuchung u.a. gegen E.________. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Sicherstellung und Beschlagnahmung von Vermögenswerten. Am 10. Dezember 2013 erhob C.________ als damaliger Verwaltungsrat der A.________ AG Strafanzeige gegen die fallführenden Staatsanwälte des Bundes und Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei wegen Veruntreuung von EUR 36'000.--. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft beauftragte am 3. März 2014 Guy Krayenbühl als a.o. Staatsanwalt des Bundes mit der Strafuntersuchung. Dieser sistierte mit Verfügung vom 12. Februar 2021 die Strafuntersuchung. Dagegen erhoben die "A._____