A. Beim Strafgericht Basel-Stadt ist seit seiner Überweisung vom 31. Mai 2018 ein Strafverfahren gegen A.________ wegen mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung und mehrfacher Anstiftung zur Urkundenfälschung im Amt hängig. Am 1. Dezember 2021 wurde die Verfahrensleitung dem ausserordentlichen Gerichtspräsidenten Rafael Zeugin übertragen. Dagegen reichte A.________ am 3. Dezember 2021 beim Appellationsgericht eine Beschwerde ein (Verfahren BES.2021.147). In der Folge stellte A.________ ein Ausstandsgesuch gegen Rafael Zeugin, welches er am 18. Januar 2022 wieder zurückzog. Zugleich stellte er ein (erneutes) Gesuch um Rückweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft.