___ AG bei der Zürcher Kantonalbank sperren. Sie begründete die Kontosperre damit, dass die angeblich illegalen Aktivitäten zumindest teilweise über das fragliche Konto abgewickelt worden seien. Dagegen erhob A.________, alleiniger Gesellschafter der B.________ AG, mit Eingabe vom 7. Januar 2021 Beschwerde beim Direktor der Swissmedic. Dieser leitete die Beschwerde samt Stellungnahme am 12. Januar 2021 an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts weiter. Mit Entscheid vom 2. Februar 2021 trat Letztere nicht auf die Beschwerde ein, da es A.________ an der Beschwerdelegitimation fehle.