A. Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) führt ein Verwaltungsstrafverfahren gegen A.________ wegen des Verdachts auf Widerhandlung gegen Strafbestimmungen des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 2000 (HMG; SR 812.21). Ihm wird vorgeworfen, über die Webseite der B.________ AG (www.-----.ch) verbotenerweise IVD Tests zur Erkennung von übertragbaren Krankheiten an das Publikum vertrieben zu haben. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2020 liess die Swissmedic Guthaben bis zum Umfang von Fr. 120'000.-- auf dem Geschäftskonto der B.________ AG bei der Zürcher Kantonalbank sperren.