1. Mit Präsidialverfügung vom 24. Februar 2021 hat das Obergericht des Kantons angeordnet, A.________ habe bis zum 11. März 2021 in Sicherheitshaft zu bleiben und sei an diesem Datum daraus zu entlassen. Mit einer handschriftlichen Eingabe in russischer Sprache vom 8. März 2021 ficht A.________ diese obergerichtliche Verfügung an. Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.