Freiheitsentzug aufgrund einer psychiatrischen Hospitalisierung) als auch das Recht auf körperliche Integrität (Urteil des EGMR Balmer-Schafroth gegen Schweiz vom 26. August 1997, Nr. 22110/93, § 34: Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Atomenergie) als zivilrechtlich ein. Der Gerichtshof nimmt mithin keine strenge Trennung zwischen dem Zivil- und dem Verwaltungsrecht vor (zum Ganzen BGE 147 I 259 E. 1.3.2). 2.2.2. Eine medikamentöse Zwangsbehandlung stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit im Sinne der körperlichen und geistigen Integrität nach Art. 10 Abs. 2 BV und Art. 8 Ziff. 1 EMRK dar und betrifft die Menschenwürde gemäss Art. 7 BV