___ am 9. Juni 2021 zurück in die Untersuchungshaft verlegt. Gegen die Anordnung der elektiven Behandlung ohne Zustimmung gelangte A.________ an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Am 20. Juli 2021 führte dieses eine Verhandlung mit Anhörung von A.________ und anschliessender Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen durch. Mit Urteil vom selben Tag untersagte es die weitere medizinische Zwangsbehandlung von A.________ mit Neuroleptika. Im Übrigen wies es die Beschwerde ab.