A. A.________ wird der einfachen Körperverletzung verdächtigt und ist seit dem 26. Februar 2021 in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Am 3. Juni 2021 litt er ein erstes Mal unter Vergiftungs- und Verfolgungsfantasien mit Todesangst, weshalb er in die Klinik der B.________ AG eingewiesen und notfallmässig gegen seinen Willen mit Neuroleptika behandelt wurde. Anschliessend ordnete der zuständige Chefarzt eine längerfristige elektive Behandlung ohne Zustimmung mit Neuroleptika (Haloperidol-Decanoat) und weiteren Medikamenten an. Nachdem eine Stabilisierung der Situation erreicht werden konnte, wurde A.________ am 9. Juni 2021 zurück in die Untersuchungshaft verlegt.