1. A.________ befand sich vom 5. November 2018 bis zum 28. September 2020 in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im vorzeitigen Strafvollzug. Am 3. Juli 2020 ersuchte er um Versetzung in eine andere Institution. Die Justizvollzugsanstalt Lenzburg willigte ein, A.________ per 29. September 2020 aufzunehmen. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich hiess mit Verfügung vom 17. September 2020 das Gesuch der Justizvollzugsanstalt Lenzburg um Einweisung von A.________ in den Sicherheitstrakt ab dem 29. September 2020 gut und ordnete an, dass A.__