Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld hat in der Verfügung vom 24. März 2021 in einer knapp zwei Seiten langen Liste diejenigen der seinerzeit in den Räumlichkeiten des Veterinäramts sichergestellten und anschliessend beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände aufgeführt, bezüglich welcher sie die Beschlagnahme aufgehoben und und die Rückgabe an das Amt angeordnet hat. Inwiefern bei einer Rückgabe dieser Unterlagen und Gegenstände an das Veterinäramt eine spätere Beschlagnahme durch das erstinstanzliche Sachgericht ausgeschlossen oder gar völlig illusorisch sein sollte, erschliesst sich nicht.