Es sei völlig illusorisch, dass sie später vom Sachgericht wieder beigezogen werden könnten, seien sie doch nicht einmal paginiert und nicht in einem Aktenverzeichnis erfasst. Der Manipulation wäre Tür und Tor geöffnet, da es völlig im Belieben des Veterinäramts stünde, was es edieren wolle und was nicht. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld hat in der Verfügung vom 24. März 2021 in einer knapp zwei Seiten langen Liste diejenigen der seinerzeit in den Räumlichkeiten des Veterinäramts sichergestellten und anschliessend beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände aufgeführt, bezüglich welcher sie die Beschlagnahme aufgehoben und und die Rückgabe an das Amt angeordnet hat.