Damit gehe aber auch enorm viel potenziell entlastendes Material für seine Verteidigung verloren, was seine Rechtsposition als Beschuldigter im von der Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen ihn geführten Strafverfahren nochmals erheblich schwächen bzw. sein Recht auf Entlastungsbeweisführung vereiteln würde. Aus der erwähnten Verfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld geht hervor, dass es sich bei den Daten, bezüglich welcher diese - mit gewissen Ausnahmen - die Beschlagnahme aufgehoben hat, um den vollständigen "Dump" von "Fabasoft", den "Snapshot" vom Amtslaufwerk des Veterinäramts, den "Snapshot" von den persönlichen Laufwerken von B.________ und die Kopie von dessen Mailbox handelt.