a BGG vor, aufgrund der mit der Verfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 24. März 2021 angeordneten Vernichtung des elektronischen Datenträgers gingen 198'000 PDF-Seiten und damit 99% der seinerzeit beschlagnahmten Daten unwiederbringlich verloren, obwohl darin mit Sicherheit viele verfahrensrelevante Erkenntnisse enthalten seien. Damit gehe aber auch enorm viel potenziell entlastendes Material für seine Verteidigung verloren, was seine Rechtsposition als Beschuldigter im von der Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen ihn geführten Strafverfahren nochmals erheblich schwächen bzw. sein Recht auf Entlastungsbeweisführung vereiteln würde.