D. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 28. Februar 2022 an das Bundesgericht beantragt A.________, den Entscheid des Obergerichts aufzuheben und die Staatsanwaltschaft Bischofszell anzuweisen, die in der Verfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 24. März 2021 aufgeführten Unterlagen und Gegenstände sowie Daten und Datenträger zu beschlagnahmen. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft Bischofszell anzuweisen, diese Unterlagen und Gegenstände sowie Daten und Datenträger zu den Akten im Verfahren SUV_B.2017.1115 zu nehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Thurgau beantragt Nichteintreten auf die Beschwerde, eventualiter deren Abweisung.