C. Am 12. Oktober 2021 stellte A.________ bei der Staatsanwaltschaft Bischofszell im Verfahren SUV_B.2017.1115 den Antrag, die in der Verfügung der Staatsanwaltschaft Frauenfeld vom 24. März 2021 aufgeführten Unterlagen und Gegenstände sowie Daten und Datenträger unverzüglich zu beschlagnahmen. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2021 wies die Staatsanwaltschaft Bischofszell den Antrag ab. Dagegen gelangte A.________ an das Obergericht des Kantons Thurgau. Mit Entscheid vom 6. Januar 2022 wies dieses das Rechtsmittel ab, soweit es darauf eintrat.