B. Im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft Frauenfeld geführten Strafuntersuchung durchsuchte die Kantonspolizei Thurgau die Räumlichkeiten des Veterinäramts und stellte zahlreiche Unterlagen und Gegenstände im Zusammenhang mit A.________ und anderen mit (Teil-) Tierhalteverboten belegten Personen sowie zahlreiche elektronische Daten sicher. Am 30. August 2017 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft Frauenfeld das sichergestellte Material. Im Anschluss an den im Wesentlichen positiven Entsiegelungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Thurgau durchsuchte sie das Material und nahm einen Teil davon zu den Akten.