Er betrifft aber auch andere gehaltene Tiere sowie zum Teil weiter zurückliegende Umstände und Vorfälle. Die Staatsanwaltschaft Frauenfeld führte unter mehreren Verfahrensnummern eine Strafuntersuchung gegen B.________, seinerzeit Kantonstierarzt und Leiter des Veterinäramts des Kantons Thurgau, sowie weitere Personen, die jedenfalls damals Mitarbeiter dieses Amts waren. Das hauptsächliche Verfahren gegen B.________ lief unter der Verfahrensnummer SUV_F.2017.986. Auslöser der Strafuntersuchung waren Strafanzeigen, die der Verein gegen Tierfabriken Schweiz und der Thurgauische Tierschutzverband im Anschluss an die erwähnte Hofräumung eingereicht hatten und in denen B.____