B. A.________ befindet sich seit dem 9. Juli 2020 in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Mit separatem Beschluss vom 11. Januar 2021 verlängerte das Strafgericht die Sicherheitshaft für die vorläufige Dauer von 12 Wochen, d.h. bis zum 5. April 2021. Die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde wies der Präsident des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt am 29. Januar 2021 ab. Dieser bejahte den dringenden Tatverdacht sowie Fluchtgefahr und beurteilte die Haft als verhältnismässig. C. A.________ führt am 2. März 2021 Beschwerde in Strafsachen mit dem Antrag, den Entscheid des Appellationsgerichtspräsidenten aufzuheben und die umgehende Haftentlassung anzuordnen.