Mit Gesuch vom 26. Januar 2023 beantragte A.________ beim Appellationsgericht die Gewährung von unbegleitetem Hafturlaub. Mit Verfügung vom 10. Februar 2023 verlängerte das Appellationsgericht die gegen ihn angeordnete Sicherheitshaft bis zum 11. Mai 2023 und wies zugleich das erwähnte Hafturlaubsgesuch ab.