Eine von A.________ erhobene Beschwerde wies in der Folge zunächst das Obergericht und letztinstanzlich das Bundesgericht mit Urteil 1C_598/2020 vom 17. Dezember 2020 ab. Mit Verfügung vom 9. Februar 2021 gab das Obergericht, bei dem das Berufungsverfahren hängig ist, A.________ und der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, sich zur Frage der Verlängerung der Sicherheitshaft zu äussern. Mit Verfügung vom 17. Februar 2021 verlängerte es die Sicherheitshaft bis zum Endentscheid der Berufungsinstanz.