1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland führt gegen A.________ eine Strafuntersuchung wegen falscher Anschuldigung, Beschimpfung, Verleumdung und Drohung. Am 9. November 2022 verfügte sie u.a., dass A.________ erkennungsdienstlich zu behandeln (inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs und Erstellung eines DNA-Profils) sei. Dagegen erhob A.________ am 23. November 2022 Beschwerde, welche die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern mit Beschluss vom 20. Januar 2023 abwies.