6. Dem privaten Beschwerdegegner wird für das Verfahren 1B_316/2020 die unentgeltliche Rechtspflege gewährt: 6.1. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 6.2. Rechtsanwalt Christian Lüscher wird als unentgeltlicher Rechtsvertreter ernannt, und es wird ihm für das bundesgerichtliche Verfahren ein Honorar von Fr. 1'000.-- (pauschal, inkl. MWST) aus der Bundesgerichtskasse entrichtet. 7. Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Kantonsgericht Schaffhausen, Zwangsmassnahmengericht, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 8. März 2021 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Chaix Der Gerichtsschreiber: Forster