Zum Vorfall vom 20. März 2019 habe er selber eingeräumt, zuvor von einer Bekannten die Telefonnummer der Geschädigten erhalten zu haben. Diese habe er vorher nicht gekannt; von seiner Bekannten habe er erfahren, dass bei der Geschädigten "Kokain erhältlich zu machen" gewesen sei. In der Folge habe er sie unter Angabe eines falschen Namens telefonisch angerufen. Zudem erscheine die Durchsuchung des Mobiltelefons "grundsätzlich geeignet, zur Wahrheitsfindung beizutragen", und mangels anderer Ermittlungsansätze sei auch kein "milderes Mittel" ersichtlich.