Anschliessend habe er ein Messer gezogen und auf den am Boden liegenden Geschädigten eingestochen. Sodann sei der Beschwerdegegner dringend verdächtig, sich am 20. März 2019 (ca. 23.50 Uhr) in eine Wohnung nach Rümlang/ZH begeben zu haben. Eine dort anwesende Person habe er gefragt, "ob sie Kokain habe und ihm dieses zeigen könne". Nachdem die betroffene Person ihm Kokain gezeigt habe, habe der Beschuldigte ein Messer gezogen und von der Geschädigten die Herausgabe von Geld und Kokain gefordert. Dabei habe er mit dem Messer herumgefuchtelt und sie damit am Daumen verletzt, worauf die Geschädigte ihm Kokain sowie Fr. 400.-- Bargeld ausgehändigt habe.