Weiter sprach das Bezirksgericht A.________ mit Urteil vom 19. November 2021 der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei etc. schuldig und bestrafte sie mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, bedingt vollziehbar, bei einer Probezeit von drei Jahren, sowie einer Busse von Fr. 20'000.--, bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten. Beide Angeschuldigten erklärten dagegen Berufung; die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung.