1. Das Bezirksgericht Willisau sprach B.________ mit Urteil vom 19. November 2021 der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei etc. schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, davon sechs Monate unbedingt und 14 Monate bedingt vollziehbar, bei einer Probezeit von drei Jahren, sowie einer Geldstrafe von 21 Tagen zu je Fr. 200.-- und einer Busse von Fr. 35'000.--, bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten. Weiter sprach das Bezirksgericht A._____