C. Dagegen erhebt A.________ mit Eingabe vom 28. Februar 2022 beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen. Er beantragt die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Gutheissung seines Ausstandsgesuchs, eventualiter die Rückweisung der Angelegenheit an die Vorinstanz zum erneuten Entscheid. Zudem stellt er in prozessualer Hinsicht den Antrag auf Beiziehung der Akten betreffend das gegen ihn wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung geführten Strafverfahrens EO 19 6666 (Hauptverfahren). Die Beschwerdegegner und die Vorinstanz haben auf eine Vernehmlassung verzichtet. A.________ hat sich nicht mehr zur Sache geäussert. Erwägungen: