__ fortzuführen. Dabei stützte sich die Beschwerdekammer zur Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts insbesondere auf von der Privatklägerschaft eingereichte (private) Überwachungsaufnahmen, wobei die Frage nach der Verwertbarkeit dieser Aufnahmen ausdrücklich offen gelassen wurde. Auf eine dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen ist das Bundesgericht mit Urteil 6B_814/2020 vom 11. August 2020 nicht eingetreten.