A. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (nachfolgend Staatsanwaltschaft), führt ein Strafverfahren gegen A.________ wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung. Mangels eines hinreichenden Tatverdachts stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit Verfügung vom 13. März 2020 ein. Die dagegen durch die Privatklägerschaft erhobene Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend Beschwerdekammer) mit Beschluss vom 4. Juni 2020 gutgeheissen und die Staatsanwaltschaft angewiesen, das Strafverfahren gegen A.________ fortzuführen.