B. Die dagegen von A.________ an das Bundesgericht erhobene Beschwerde hiess dieses am 23. Januar 2020 gut (Urteil 1B_617/2019). Es wies das Obergericht an, A.________ innert zehn Arbeitstagen ab Zustellung des Urteils aus der Untersuchungshaft zu entlassen mit der Auflage, mit der PUK zu kooperieren, deren Weisungen zu befolgen und insbesondere die verschriebenen Medikamente einzunehmen. Mit Beschluss vom 10. Februar 2020 entliess das Obergericht A.________ unter Anordnung der genannten Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft. Mit Eingabe vom 16. September 2020 ersuchte A.________ um Aufhebung der Ersatzmassnahmen.